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Viele Hürden für Ihre Sicherheit!
Damit Sie als Kunde oder auch als Mitarbeiter sicher sein können, dass wir für Sie ein kompetenter und zuverlässiger Partner sind, hat der Gesetzgeber die Gründung
eines Personalservice-Unternehmens an eine Vielzahl von Auflagen geknüpft. Nur wenn alle Auflagen (wie z.B. polizeiliches Führungs-zeugnis, Auskunft des Finanzamts, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Nachweis der Bonität durch die Hausbank, etc.)
erfüllt sind, erteilt die Bundesagentur für Arbeit die entsprechende Erlaubnis. |
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Nachfolgend finden Sie folgende Dokumente:
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